EDV-/IT-Recht

Softwareprojekte erfordern von allen Seiten ausführliche Regelungen, um die Rechte und Pflichten auf beiden Seiten klar zu definieren. Dies gilt sowohl bei der Erstellung und/oder Individualisierung bzw. dem Kauf von Software (auch Webseiten und Apps), als auch bei der Vergabe von Nutzungsrechten hieran oder deren Pflege und Wartung.


Unsere Leistungen im EDV-Recht

 

Die Kanzlei Dr. Fritz

  • erstellt Ihnen alle möglichen Verträge rund das EDV-Recht: Software-/ Websiteerstellungsverträge, Hostingverträge, Pflege- und Wartungsverträge, Vertriebsverträge zu Software etc.
  • prüft alle vorgenannten Verträge und berät zu Verbesserungsvorschlägen
  • erstellt Werbe- und Vermarktungsverträge
  • erstellt und prüft Nutzungsbedingungen für Websites, Plattformen etc.