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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Mehr als nur ein Gesetz – worauf Unternehmen jetzt achten müssen

Seit heute, 28.06.2025, gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein Gesetz, das viele Unternehmen betrifft, aber von den meisten noch unterschätzt wird. Ziel ist es, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten, damit Menschen mit Einschränkungen gleichberechtigt an der digitalen Welt teilhaben können.

 

Doch Vorsicht: Es reicht nicht, nur das BFSG umzusetzen. Wer sich auf das Gesetz allein konzentriert, übersieht schnell wichtige Ergänzungen. Denn zur vollständigen Umsetzung gehören auch weitere Vorschriften – insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Bayerischen Regelungen (BayBGG, BayDiV), die BFSG-Verordnung (BFSGV) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Öffentliche Einrichtungen haben hier deutlich weitergehende Pflichten – eine Prüfung ist dringend zu empfehlen.

 

 

Wer ist betroffen?

 

Das BFSG betrifft nahezu alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – von Onlineshops über Terminbuchungstools bis hin zu Online-Schulungen. Auch Produkte wie Selbstbedienungsterminals und Softwarelösungen müssen barrierefrei gestaltet sein. Nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und maximal 2 Mio. Euro Umsatz sind teilweise ausgenommen – aber auch das nur unter engen Voraussetzungen. 

 

Nutzen Sie unser kostenloses Prüfungstool. So können Sie schnell herausfinden, ob Sie betroffen sind.

 

 

 

Was ist zu tun?

 

Die digitale Barrierefreiheit umfasst u. a.:

 

  • barrierefreie Websites und Apps nach den WCAG 2.1 (AA) und der EU-Norm EN 301 549

  • barrierefreie PDFs und Vertragsunterlagen

  • barrierefreie Transaktionsprozesse (z. B. Buchungen, Zahlungen, elektronische Signaturen)

  • eine umfassende und transparente Barrierefreiheitsinformation

 

Dazu kommen Dokumentationspflichten: Unternehmen müssen Nachweise über die Prüfung und Umsetzung vorhalten – ähnlich wie bei der DSGVO.

 

 

 

Was tun wir für Sie?

 

Wir beraten Sie kompetent, pragmatisch und rechtlich sauber – ganz gleich, ob Sie als Unternehmen betroffen sind oder als öffentliche Einrichtung weitergehende Anforderungen umsetzen müssen.

 

 

Unser Leistungsangebot im Überblick:

 

  • Erstellung rechtlich fundierter Barrierefreiheitserklärungen

  • Ergänzung von AGB und Datenschutzerklärungen bei BFSG-relevanten Inhalten

  • Bereitstellung von Checklisten und Mustern für die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation

  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden zu rechtlichen Pflichten

  • Unterstützung bei rechtlicher Prüfung Ihrer Website oder Dienstleistung

  • Begleitung bei Abmahnungen oder Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden

 

 

Technische Umsetzung? Kein Problem.

 

Wir arbeiten eng mit erfahrenen Partneragenturen zusammen, die sich mit den technischen Anforderungen bestens auskennen – und bei Bedarf schnelle, umsetzbare Lösungen bereitstellen können. So sorgen wir gemeinsam für eine barrierefreie Umsetzung, die rechtlich sicher und technisch sauber ist.

 

 

 

Jetzt handeln, bevor es teuer wird

 

Wer untätig bleibt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß. Auch Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände sind aktuell besonders im Gespräch. Besonders gefährlich: Die Barrierefreiheit lässt sich in der Regel nicht „über Nacht“ nachrüsten.

 

Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich professionell aufzustellen. Wir helfen Ihnen dabei – mit klarer Sprache, praxisnahen Lösungen und hohem Anspruch an Qualität.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.