Urheber- und Medienrecht

Urheber ist, wer ein Werk geschaffen hat. Dabei handelt es sich insbesondere um Sprachwerke, Musikwerke, Lichtbildwerke, Werke der bildenden Künste, Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher bzw. technischer Art. Das heißt um jede geistige wahrnehmbare Schöpfung, welche einen gewissen Grad an individueller Leistungsfähigkeit aufweist.

 

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder Bilder ohne Zustimmung des Fotografen bzw. der abgebildeten Person veröffentlicht? Sie haben selbst fotografiert und Ihre Bilder wurden ohne Ihre Einwilligung verwendet? Sie haben ein Werk geschaffen und dies wurde ohne Ihre Zustimmung verbreitet? In diesen Fällen wurde das Urheberrecht verletzt.

Umso mehr ist es verständlich, wenn ein Urheber diese Rechte, sei es in Form von Persönlichkeitsrechten (Namensnennung, Schutz vor Entstellung) oder von Verwertungsrechten, durchsetzen will.

 


Unsere Leistungen im Urheber- und Medienrecht

 Die Kanzlei Dr. Fritz unterstützt Sie 

  • bei der grundsätzlichen Frage der Schutzfähigkeit von Werken
  • beim Abschluss und der Erstellung von Lizenzverträgen
  • bei der Geltendmachung Ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte (Namensnennungsrecht, Schutz vor Entstellung)
  • bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Verletzung von Urheberrechten (Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, etc.)
  • bei der Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen
  • beim Abschluss und der Erstellung von Verlagsverträgen etc.

Gerne wehren wie auch unberechtigte Ansprüche wegen Filesharing für Sie ab.

 


Sie haben eine Abmahnung erhalten?

 

Weitere Informationen finden Sie hier