Datenschutzrecht ist und bleibt spannend - aber man muss auf dem aktuellen Stand bleiben! Das übernehmen wir gern für Sie!
Promoviert im internationalen Datenschutzrecht, die DSGVO von Anfang an im Blick, Datenschutzbeauftragte beim TÜV sowie diverse Vorträge im Datenschutzrecht - wir kennen uns aus!
Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung kommen auf ausnahmslos alle Unternehmen zahlreiche Pflichten zu. Die Datenschutzgrundverordnung ist bereits seit 25.05.2016 in Kraft, hat den Unternehmen jedoch bis 25.05.2018 Zeit gelassen, diese umzusetzen.
Wird diese nicht umgesetzt, drohen den Unternehmen gemäß Art.83 DSGVO Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4 % des erzielten weltweiten Jahresumsatzes.
Von daher sollte jedes Unternehmen tätig werden – sofern noch nicht damit begonnen – und die Vorgaben der DSGVO umsetzen. Hierzu gehört u.a. die Beantwortung der Fragen, wer Datenverantwortlicher ist, ob man einen Datenschutzbeauftragten benötigt, eine Risikofolgenabschätzung, die Erstellung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses sowie die Erarbeitung von technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (sog. TOMs).
Neben diesen grundsätzlichen Punkten gehören zu der Umstellung im Zuge der DSGVO jedoch auch die Überarbeitung des Datenschutzhinweises auf der Webseite, die Überarbeitung bzw. die Einfügung einer Datenschutzklausel in AGB, Vereinbarungen mit Mitarbeitern betreffend Verschwiegenheitspflicht etc., Überarbeitung von Einwilligungserklärungen, Verträge mit externen Datenschutzbeauftragten etc. Hierfür bietet die Kanzlei Dr. Fritz Leistungen zu Pauschalpreisen an.
Unsere Leistungen im Datenschutzrecht
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