Abmahnung erhalten! Was tun?


Abmahnung erhalten - Was tun?
Abmahnung erhalten - Was tun?

Sie haben eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung oder Markenrechtsverletzung erhalten? Über Ihr WLAN wurde ein Filesharing Fall verzeichnet? Sie haben angeblich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen?

Die Gründe weshalb Sie eine Abmahnung erhalten können, sind sehr vielseitig. Fast wöchentlich erhalten wir neue Anrufe von verzweifelten Mandanten, welche eine Abmahnung erhalten haben und nun teuer zur Kasse gebeten werden. Meist sind sich die Mandanten gar nicht bewusst, dass ihr Handeln rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann und völlig überrascht, wenn Sie auf einmal eine Abmahnung erhalten.

 

Im Rahmen der Abmahnung fordert die Gegenseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine Auskunft, ggf. bereits die Erstattung von Anwaltskosten und in Fällen von Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen manchmal auch gleich die Zahlung von Schadensersatz. Die Betroffenen wissen nun nicht wie sie auf eine solche Abmahnung reagieren sollen.

 

Die wohl schlechteste Idee ist, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Die allerwenigsten werden ihre Forderungen gegen Sie einfach fallen lassen. Reagieren Sie also nicht auf die Abmahnung, müssen Sie damit rechnen, dass ein Gerichtsverfahren gegen Sie eingeleitet oder eine einstweilige Verfügung beantragt wird. Dieses kann unter Umständen sehr teuer für Sie werden und letztlich besteht das hohe Risiko, dass Sie dieses Verfahren verlieren, da dem Abmahnenden ggf. tatsächlich Ansprüche gegen Sie zustehen. Sie müssen dann nicht nur den ursprünglichen Forderungen nachkommen, sondern auch noch die entstandenen Gerichtskosten zahlen.

Ignorieren Sie die Abmahnung daher auf keinen Fall - Reagieren Sie!

Oder: Sie kommen den Forderungen der Abmahnung einfach blind nach. So brauchen Sie zwar kein gerichtliches Verfahren zu befürchten – die Auswirkungen können aber mindestens genauso gravierend sein. Denn: Können Sie selbst abschließend beurteilen, ob die Abmahnung und die geltend gemachten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind? Können Sie abschätzen, was die Folgen einer unbedachten Auskunft oder Abgabe einer ungeänderten Unterlassungserklärung für Sie bedeuten? Sie laufen vielmehr in die Gefahr sich neuen, noch erheblicheren Forderungen auszusetzen, ohne dass Ihnen dies überhaupt bewusst ist – quasi vom Regen in die Traufe!

Es ist definitiv davon abzuraten, den Forderungen der Abmahnung einfach blind zu folgen und die Sache damit vermeintlich „schnell“ zu erledigen.

 

Wie aber können wir Ihnen nun helfen?

 

Ganz einfach: Wir nehmen Sie ab jetzt an die Hand!

1. Prüfung des Abmahngrundes

Nicht immer sind die Abmahnungen berechtigt. Es ist durchaus möglich, dass die Abmahnung gegen Sie zu Unrecht erging. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann jedoch nur ein (am besten spezialisierter) Rechtsanwalt beurteilen.

Kommen wir tatsächlich zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung grundlos erging, so werden wir gegen diese vorgehen. Eventuell muss der Abmahnende sogar die Anwaltskosten erstatten, die Ihnen hierdurch entstehen.

2. Prüfung der geltend gemachten ansprüche

Ist die Abmahnungen zwar grundsätzlich (teilweise) berechtigt, weil tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, so kann überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind oder ob diese viel zu hoch angesetzt sind.

Wir besprechen zusammen, inwieweit wir gegen diese Abmahnung vorgehen können. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben, da die Unterlassungserklärungen der Abmahnenden oftmals deutlich zu weitreichend sind und Sie daher unangemessen benachteiligen würden. Auch die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes überprüfen wir mit Ihnen. Hierbei kommen wir immer wieder zu der Feststellung, dass der geforderte Schadensersatz zu hoch angesetzt ist und können diesen oftmals erfolgreich minimieren, d.h.

  • wir geben die nötige Auskunft an den Abmahnenden weiter!
  • wir erstellen Ihnen eine Unterlassungserklärung, welche nur so weit geht, wie es auch erforderlich ist!
  • wir versuchen die Höhe des geltend gemachten Schadens zu minimieren!

3. Vermeidung weiterer abmahnung oder vertragsstrafen

Zur Vermeidung von Vertragsstrafen aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung sowie hins. weiterer Abmahnungen klären wir Sie darüber auf, welches Verhalten problematisch ist und was Sie ändern können.

Des Weiteren klären wir Sie darüber auf, was Sie nun unternehmen müssen, um der Abmahnung nachzukommen. Denn: Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist mit zahlreichen weitergehenden Pflichten verbunden, so u.U. Rückruf aus Vertriebswegen, Löschung von Internet-Caches, etc.

 

D.h.

  • wir beraten Sie zu Ihren Folgeverpflichtungen aus einer Unterlassungserklärung
  • wir beraten Sie, warum die Abmahnung erging und wie Sie dies künftig in dem Bereich vermeiden können.

Beauftragen Sie uns - es lohnt sich!

Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu gehen!