Recht der künstlichen Intelligenz (KI Recht)

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Mit der KI-Verordnung kommen auf ausnahmslos alle Anwender und Anbieter zahlreiche Pflichten zu. Die Verordnung wurde im März vom EU-Parlament beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass diese im April oder Mai 2024 in Kraft tritt. Ab dann ist diese in vielen Punkten relativ zeitnah umzusetzen.

 

Wird diese nicht umgesetzt, drohen erhebliche Bußgelder.

 

Von daher sollte jeder tätig werden und bereits jetzt sich hierzu Gedanken machen.


Unsere Leistungen im KI-Recht

 

  • Transparenzhinweise
  • Unternehmensinterne Richtlinien
  • Begleitung bei den ersten Umsetzungs-Maßnahmen
  • Beratung bei den zu beachtenden immaterialen Schutzrechten und Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit der Verwendung von KI
  • Erstellung und Bereitstellung von Checklisten