Hinweisgeberschutz / Compliance

Am 02.07.2023 ist in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Hinweisgeberschutzgesetz. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sowie öffentliche Stellen gesetzlich dazu, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber (auch Whistleblower genannt) einzurichten. Ziel dieser Maßnahme ist es, Hinweisgeber zu schützen und ihnen sowie Unternehmen/Behörden die Möglichkeit zu geben, potentzielle Missstände oder rechtswidriges Verhalten zu melden.

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes habe ich mit der Anwaltskollegin Elisabeth Wucherer Regelwerk-Die Kanzlei gegründet, die sich auf Compliance – v.a. im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz – spezialisiert hat.

Hinweisgebersysteme sind aus mehreren Gründen sinnvoll

 

Die Einrichtung eines professionellen Meldesystems ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Ein solches System verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Hinweisgeber sich an Bundesbehörden oder externe Meldestellen wenden.
  • Darüber hinaus trägt es zur Verbesserung des Images Ihres Unternehmens bei, und schützt Ihr Unternehmen vor möglichen strafrechtlichen Problemen. Es fungiert also als eine Art Frühwarnsystem bei im Unternehmen auftretenden rechtlichen Risiken.
  • Reagieren Sie auf Meldungen deeskalierend, ressourcenschonend und proaktiv, um wirtschaftliche Folgeschäden und menschliche Zwangslagen zu vermeiden.
  • Vermeiden Sie negative Medienpräsenz und damit einhergehende Reputationsschäden, die mit einer Offenlegung von Verstößen in der Öffentlichkeit einher gehen können.

Diese Vorteile werden sich jedoch nur dann einstellen, wenn ein professionelles System aufgesetzt wird, hinsichtlich dessen Ihre Mitarbeiter und/oder Dritte die berechtigte Erwartung hegen dürfen, dieses vertrauensvoll nutzen zu können.


Regelwerk - Die Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Mandanten bei der Implementierung der Meldestelle sowie im laufenden Betrieb zu unterstützen.

 

Wir raten dazu, mit der Implementierung möglichst frühzeitig zu beginnen.

 

Die Umsetzungsfrist für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern endete bereits am 02.07.2023. Für Unternehmen bis 249 Mitarbeitern endet diese am 17.12.2023.

Wie kann Regelwerk - Die Kanzlei Verpflichtete bei der Umsetzung unterstützen?

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung der internen Meldestelle und im laufenden Betrieb vom Monitoring des elektronischen Meldekanals, über die Kommunikation mit den Hinweisgebern, die rechtliche Beratung und Umsetzung der Folgemaßnahmen.

 

Das sind die wichtigsten Vorteile, wenn Sie uns einschalten:

  • Wir stellen sicher, dass Sie einen minimalen Implementierungsaufwand haben und nachhaltig handeln können, indem wir Sie an die Hand nehmen, Ihnen Aufgaben abnehmen, bereits wertvolle Vorarbeit leisten und Ihnen dadurch auch erhebliche Kosten einsparen.
  • Durch die Auslagerung an neutrale und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen genießen Sie ein erhöhtes Vertrauen bei potenziellen Hinweisgebern.
  • Wir bieten einen Full-Service als Ombudsstelle, einschließlich rechtlicher Bewertung und Bereitstellung eines datenschutzkonformen elektronischen Meldekanals.
  • Profitieren Sie von unserem europaweiten, interdisziplinären Anwaltsnetzwerk Eurojuris.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutz, zur Kanzlei Regelwerk und unseren Leistungen finden Sie auf der Website von Regelwerk.



Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung oder ein Angebot. Senden Sie gern direkt eine E-Mail an Regelwerk - Die Kanzlei.

 

Wenn Sie uns eine E-Mail schicken, werden die damit übermittelten Daten bei der Kanzlei Regelwerk (Carmen Fritz und Elisabeth Wucherer GbR) gespeichert. Diese Daten dienen allein der Beantwortung Ihrer Anfrage gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Zielt der Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, speichert Regelwerk die Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Kommt ein Vertrag nicht zustande, löschen wir die Daten binnen 3 Monaten nach dem letztmaligen Kontakt. Kommt ein Vertrag zustande, bewahren wir diese Daten gem. den steuerlichen Aufbewahrungsfristen auf.

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