Heute ist Welttag der Schokolade – daher von uns ein paar interessante Urteile zum Thema und ganz aktuell zur Farbmarke von Lindt.
Aktuell wird mit Spannung das Urteil des BGH (Az. I ZR 139/20) zu der Farbmarke „Gold“ von Lindt erwartet.
Da das Unternehmen bereits einmal wegen der 3D Marke des „Goldhasen“ in einem Prozess beim BGH unterlag, hoffen diese nun auf eine positive Entscheidung, ob das Lindt Gold als Farbmarke geschützt ist.
Nachdem das Unternehmen vergeblich versucht hatte, die Form des Goldhasen zu schützen, hat der Schweizer Schokoladenhersteller die Schutzstrategie angepasst und sich 2017 um einen Schutz der Farbmarke bemüht.
Die Voraussetzungen an den Schutz einer Farbmarke sind jedoch sehr hoch. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind aktuell nur rund 100 Farbmarken eingetragen. Gerade bei Farbmarken muss der Anmelder aufgrund des grundsätzlichen Freihaltebedürfnisses in der Regel mithilfe von demografischen Gutachten nachweisen, dass der Verkehr die Farbe als Herkunftshinweis bezogen auf den Schweizer Schokoladenhersteller auffasst. So beispielsweise erfolgreich bei der Farbe „Magenta“ (Telekom AG) oder „Blau“ (Nivea).
Ob der BGH die Farbe „Gold“ nun als Farbmarke für Lindt anerkennt, darf mit Spannung erwartet werden.
Schaut ab und zu hier rein. Wir werden das Urteil dann hier posten.
Weiteres Schokoladenurteil:
Letztes Jahr hatte der BGH (Beschl. v. 23.07.2020 Az. I ZB 42/19 und I ZB 43/19) der Marke Rittersport den Schutz der quadratischen Verpackung als 3D-Marke weiterhin zugesprochen, weshalb Milka den Prozess gegen Rittersport verlor. Somit darf auch weiterhin ausschließlich Rittersport Schokolade in quadratischer Tafelverpackung anbieten.