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Die Farbe "Gold" kann schutzfähig sein - für Schokoladenhasen

Die Markenjuristen - und mit Sicherheit auch Lindt - haben lange auf das Urteil gewartet. Aber nun ist es da .... und Lindt erhält auf den Goldton des Schokoladenhasen Markenschutz.

 

Nachdem Lindt leider keinen Schutz auf die Form des Schokoladenhasen erhalten haben, war lange unklar, ob der Goldton schützbar ist. Warum hat Lindt dies dennoch geschafft?

 

Die Anforderungen an eine Farbmarke sind sehr hoch. Wie bereits berichtet, muss der Anmelder einer Farbmarke nachweisen, dass der Verkehr die Farbe als Herkunftshinweis  versteht. Der BGH hatte also zu entscheiden, ob sich der Goldton des Hasen durch seine lange und intensive Benutzung am Markt als Herkunftshinweis auf den Hersteller Lindt durchgesetzt hatte. Man spricht insoweit von einer „Benutzungsmarke“, welche „Verkehrsgeltung erlangt haben muss“. Ohne Verkehrsgeltung ist ein Farbmarkenschutz eigentlich undenkbar.

Nach Auffassung des BGH ist der Goldton aber so bekannt, dass das Kriterium der „Verkehrsgeltung“ vorliegt. Es reiche, wenn jeder Zweite die fragliche Farbe dem Unternehmen zuordnen könne.

 Lindt konnte im Verfahren Marktstudien vorlegen, wonach knapp 80 Prozent (!!!) aller potentiellen Schokohasen-Käufer die Farbe mit Lindt in Verbindung gebracht haben.

Dies reiche nach Ansicht des BGH „dicke“ aus, um von einer erlangten Verkehrsgeltung und somit einer Benutzungsmarke auszugehen. (BGH, (Az. I ZR 139/20)

 

Das Urteil bedeutet nun aber noch nicht automatisch, dass nun kein Konkurrent mehr goldene Schokohasen im Sortiment führen darf. Es muss dafür jeweils auch tatsächlich eine Markenverletzung gegenüber Lindt festgestellt werden, wofür diverse weitere Voraussetzungen vorliegen müssen.

 

Dies wird aber nun zunächst das OLG München zu entscheiden haben. Hier war der Rechtsstreit mit der schwäbischen Confiserie Heilemann angesiedelt, bevor es zum BGH ging.

Das OLG muss nun aufgrund dieser Entscheidung des BGH darüber urteilen, ob auch die weiteren Voraussetzungen einer Markenrechtsverletzung vorliegen und der goldene Schokohase der Confiserie Heilemann das Markenrecht des Lindt Goldhasen verletzt.