Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - was Sie jetzt wissen müssen
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar zu machen – und damit Barrieren im Online-Raum abzubauen. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um und bringt umfassende Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Das Gesetz ist recht komplex, weil mit diesem eine Verordnung (BFSGV) sowie technische Regelungen einhergehen und es interdisziplinäres KnowHow erfordert.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Websites, Apps, digitalen Dienstleistungen und Dokumenten zu ermöglichen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.
Die Anforderungen sind umfangreich – sowohl technisch als auch rechtlich – und erfordern in vielen Fällen eine frühzeitige Planung und Umstrukturierung digitaler Prozesse.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, z. B.:
Nicht betroffen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz (bei reinen Dienstleistungen), rein B2B-orientierte Websites oder rein informierende Internetauftritte ohne Interaktion.
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Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Ihre Website?
*Dieser Barrierefreiheits-Check dient ausschließlich einer unverbindlichen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Das Ergebnis basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben und kann eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir, uns zu kontaktieren.
Was ist umzusetzen?
Unternehmen müssen u. a. folgende Punkte beachten:
Bei Verstößen drohen:
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