Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - was Sie jetzt wissen müssen

 

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen besser nutzbar zu machen – und damit Barrieren im Online-Raum abzubauen. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um und bringt umfassende Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Das Gesetz ist recht komplex, weil mit diesem eine Verordnung (BFSGV) sowie technische Regelungen einhergehen und es interdisziplinäres KnowHow erfordert. 

Was ist das BFSG?

 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Websites, Apps, digitalen Dienstleistungen und Dokumenten zu ermöglichen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.

Die Anforderungen sind umfangreich – sowohl technisch als auch rechtlich – und erfordern in vielen Fällen eine frühzeitige Planung und Umstrukturierung digitaler Prozesse. 

Wer ist betroffen?

 

Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, z. B.:

  • Onlineshops, Buchungsplattformen, Ticket- oder Lieferdienste
  • Anbieter digitaler Verträge, E-Books, Online-Kurse, Schulungen
  • Banken, Versicherungen und Telekommunikationsanbieter
  • Websites mit Kontakt- oder Bestellformularen

Nicht betroffen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz (bei reinen Dienstleistungen), rein B2B-orientierte Websites oder rein informierende Internetauftritte ohne Interaktion.

 

Nutzen Sie unser kostenfreies Tool, um eine erste Vorprüfung vorzunehmen, ob Sie betroffen sind.


Machen Sie den Selbsttest:

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Ihre Website?

*Dieser Barrierefreiheits-Check dient ausschließlich einer unverbindlichen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Das Ergebnis basiert auf den von Ihnen gemachten Angaben und kann eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir, uns zu kontaktieren.


Was ist umzusetzen?

 

Unternehmen müssen u. a. folgende Punkte beachten:

  • Barrierefreie Gestaltung von Websites, Apps und digitalen Dokumenten
  • Umsetzung nach WCAG 2.1 AA und der EU-Norm EN 301 549
  • Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung
  • Nachweis- und Dokumentationspflichten
  • Anpassung rechtlicher Texte wie z. B. der AGB
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Umsetzung von Informationen in Shops

Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 €
  • teure Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände
  • Maßnahmen der Marktaufsichtsbehörden – bis hin zur Untersagung der Bereitstellung Ihres Online-Shops.

Unser Beratungsangebot

 

Wir unterstützen Sie kompetent und praxisnah bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen – in enger Abstimmung mit Ihrer Webagentur oder unseren technischen Partnern.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Rechtliche Prüfung Ihrer Website / App auf BFSG-Relevanz
  • Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung
  • Anpassung oder Ergänzung Ihrer AGB
  • Unterstützung bei der rechtlichen Dokumentation und Nachweispflicht
  • Schulung Ihrer Mitarbeitenden
  • Begleitung bei behördlicher Korrespondenz oder im Falle einer Abmahnung

Ausführliches Informationsblatt herunterladen:

 

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Informationsblatt BFSG
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